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Verantwortung im Arbeitsschutz


Jeder Unternehmer der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, hat auch Verantwortung für Diesen zu übernehmen, insbesondere für dessen Gesundheit und Leben. Es ist daher wichtig, sich mit dieser Verantwortung genauer auseinander zu setzen. Spätestens wenn „etwas passiert“, wird nach einem Verantwortlichen gesucht.


Die Kenntnisse bestimmter Grundregeln reicht aus, um verantwortlich handeln zu können.
Grundregeln werden von verschiedenen Institutionen erlassen, z.B. von den Berufsgenossenschaften (BG, jetzt DGUV  = Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) oder
den Regelwerken des Staates (Arbeitsschutzgesetz inkl. deren Verordnungen, Strafgesetzbuch, Sozialgesetzbuch etc.).
Da dieses Regelwerk sehr umfangreich ist kann man zur Unterstützung Fachleute heranziehen. Dies sind zum einen die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. der Betriebsarzt oder auch die Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften / BG / DGUV.


Ist das Unternehmen größer und es werden Führungskräfte eingesetzt, kann der Unternehmer auch bestimmte Verpflichtungen, die ihn treffen, auf seine Führungskräfte übertragen (Pflichtenübertragung auf Führungskräfte). Die Gesamtverantwortung verbleibt aber bei ihm.


Der Unternehmer bzw. dessen Führungskräfte haben Arbeitsschutzpflichten umzusetzen. Versäumen sie dieses, haften sie nach dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, dem Arbeits- oder Zivilrecht.



Haben Sie Bedarf an Beratung und Schulung in Sachen Verantwortung für sich oder Ihre Führungskräfte, so setzten Sie sich mit uns in Verbindung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.malsbenden.com

ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden Frankfurt am Main

Tel. 069 / 66113369, Fax: 069 / 66113368 , Mail: info(at)malsbenden.com ; Libellenweg 94, 60529 Frankfurt am Main

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