Titel_Boder_MIT_2016

ASiMa   Arbeitssicherheit und Brandschutz   Dipl.-Ing FH) Jörg Malsbenden  Gefährdungsbeurteilung   Unterweisung   Brandschutzhelferschulung

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 Mitglied im

VDSI

Arbeitssicherheit

Vorweg unsere Leistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz für SIE:

  •     Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur
  •     Sachkundige für Asbest
  •     Sachkundige für kontaminierte Bereiche
  •     Sachkundige für künstliche Beleuchtung
  •     Sachkundige für Lärm
  •     Messungen
  •     Unterweisungen

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
einerseits die Vorgabe aus vielen Gesetzen und Vorschriften; und dies europaweit.
Anderseits Ihre moralische Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern, diese an jedem Abend genau so gesund aus Ihrem Unternehmen zu entlassen, wie sie am Morgen bei Ihnen gestartet sind.

Viel wichtiger aber:
Nur gesunde und motivierte Mitarbeiter können ihre volle Leistung für Ihr Unternehmen erbringen. Dies kann der Unternehmer unter anderem erreichen, wenn er sich über alle Gefahren im Klaren ist, die Mitarbeitern innerhalb ihrer Arbeitsschicht ausgesetzt sind und hier frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreift.
Für das Unternehmen können sich somit ergeben:

  •    ein störungsfreier Betriebsablauf
  •     gesicherte und gleichbleibende Qualität
  •     geringere Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle und Krankheiten
  •     und damit Kostenreduzierung
  •     Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
  •     weniger Reparaturkosten an Maschinen und Einrichtungen

Dies führt letztendlich zu höherem Ertrag, höherem Gewinn.
Am Ende des Jahres für alle Beteiligten also eine positive Entwicklung.

Baulicher Arbeitsschutz:
Soll Ihr Gebäude auch als  Arbeitsstätte genutzt werden, sind gemäß  Bauvorlagenerlass  aus dem Jahre 2007  die  Belange  des  baulichen  Arbeitsschutzes  schon  bei  der  Planung zu berücksichtigen, sodass später  kostenintensive  Umbauten  vermieden  werden. Das diese  Belange  berücksichtigt wurden, kann durch  eine  Bestätigung  über  die  Einhaltung  der  Bestimmung  zum  baulichen  Arbeitsschutz  (z.B. aus der  Arbeitsstättenverordnung)  von  einer  Fachkraft  für  Arbeitssicherheit  bestätigt  werden.  Sollte eine  Bestätigung  im  späteren  Betrieb  nicht vorliegen, könnte dies zu Nutzungsbeschränkungen der Gebäude oder Teile davon führen.

 

Licht / Beleuchtung und Lärm

Gute Lichtverhältnisse und ein ruhiger Arbeitsplatz sind Voraussetzungen für optimale Leistungen der Mitarbeiter

Licht und Beleuchtung:
Eine Vielzahl von Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen klagen über Augenbeschwerden bei der Arbeit. Um dies vorzubeugen gibt es eine einfache Lösung.
Sorgen Sie für die richtige Beleuchtung an Ihrem Arbeitsplatz. Gutes Sehen setzt einen korrekt beleuchteten Arbeitsplatz voraus. Ob dies nun ein Bildschirmarbeitsplatz ist oder ob an diesem Arbeitsplatz ein Uhrwerk mit Präzisionsinstrumenten zusammengebaut wird. Die richtige Beleuchtung ist die Voraussetzung für schnelles und fehlerfreies Erkennen der Bildschirmanzeige oder der Arbeitsmaterialien.
Eine ergonomisch durchdachte Beleuchtung verhindert Kopfschmerzen, Augenbeschwerden, Ermüdungserscheinung, Zwangshaltungen, Schulter- / Nackenbeschwerden und Nervosität.

Gute Beleuchtung hängt von einigen Faktoren ab:

  •     ausreichend Tageslicht
  •     ausreichende Beleuchtungsstärke
  •     Blendungsbegrenzung
  •     gleichmäßige Ausleuchtung
  •     nicht zu große Leuchtdichteunterschiede
  •     angenehme Lichtfarbe und Farbwiedergabe
  •     tageslichtähnliche Beleuchtung bei der Beurteilung von Farben
  •     farbliche Raumgestaltung

Sollten Sie Bedarf an Unterstützung in Fragen der Beleuchtung Ihrer Arbeitsplätze haben, setzten Sie sich mit uns in Verbindung unter info(at)arbeitesicherER.de.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.malsbenden.com unter der Rubrik "Beleuchtung".


Lärm:
Unsere Hörzellen fangen ständig Schallwellen (Töne, Geräusche) auf und verarbeiten diese als Informationen für unser Gehirn. Diese werden dann als angenehm oder störend empfunden, oder sie sind im extremsten Falle auch Gehör schädigend. Bei Beschäftigten in Bürobereichen, die einem dauernden Geräuschpegel ausgesetzt sind, kann schon eine geringe Lautstärken von 50 bis 70 dB zu Leistungsminderung und Stress führen.

Werden Mitarbeiter über längere Zeit höheren Lautstärken (mehr als 80 dB) ausgesetzt, führt dies meist zu dauerhaften Gehörschäden.

Sollten in Ihrem Betrieb Probleme der oben beschriebenen Art vorhanden sein, setzen Sie sich schnellsten mit uns in Verbindung unter   info(at)arbeitesicherER.de.

Ausführliche Informationen über das Themengebiet Lärm finden Sie auch unter  www.malsbenden.com  unter der Rubrik „Lärm“.

Arbeitssicherheit


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