ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing FH) Jörg Malsbenden     Gefährdungsbeurteilung     Unterweisung      Brandschutzhelferschulung 

Schulung und Unterweisung

Der Unternehmer hat seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Diese Informationsübermittlung ist die Voraussetzung, um im Betrieb gesunde Arbeitsbedingungen und einen sicheren Betriebsablauf zu erreichen. Mitarbeiter können sich nur richtig verhalten oder vorhandene Technik sicher benutzen, wenn sie von den Verantwortlichen über die richtigen Arbeitsabläufe, die Gefahren an Arbeitsplätzen oder Maschinen, über Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen oder das Verhalten bei Störungen oder Notfällen informiert wurden.

Die Unterweisung der Mitarbeiter ist Aufgabe des Unternehmers und dessen Führungskräfte. Regelungen finden sich vor allem im Arbeitsschutzgesetz und vielen weiteren Vorschriften. Unterweisungen sind mindestens jährlich, oder je nach Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung auch in kürzerem Abstand durchzuführen.

Werden Beschäftigte an gefährlichen Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten eingesetzt (z.B. an Arbeitsplätzen an den Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu verwenden ist) sind diese auch zu schulen bzw. die Mitarbeiter haben bei den Tätigkeiten mit der Schutzausrüstung zu üben.



Haben Sie Bedarf an Schulungen oder Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter, senden Sie uns eine kurze Anfrage unter info(at)arbeitesicherER.de .

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ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden Frankfurt am Main

Tel. 069 / 66113369, Fax: 069 / 66113368 , Mail: info(at)malsbenden.com ; Libellenweg 94, 60529 Frankfurt am Main

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